A-B-C Service GmbH
Zertifikate & Nachweise
Fachkunde-, Schulungs- und Unternehmensnachweise der A-B-C Service GmbH im Bereich Entsorgung, Gefahrstoffe und Abfallwirtschaft.
Qualifikation und Dokumentation
Nachweise aus dem Entsorgungsbereich
Auf dieser Seite dokumentiert die A-B-C Service GmbH vorhandene Schulungs-, Fachkunde- und Unternehmensnachweise aus dem Bereich Entsorgung und Abfallwirtschaft.
Die Dokumente wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgestellt. Maßgeblich für eine aktuelle Berechtigung, Zertifizierung oder Fachkunde sind jeweils die auf dem Originaldokument angegebenen Gültigkeitsbedingungen und gegebenenfalls erforderliche Fortbildungen oder Folgezertifizierungen.
Unternehmensnachweis
Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Das auf der Website hinterlegte Überwachungszertifikat wurde für die A-B-C Service GmbH am Standort Blankenburger Straße 21 in Berlin ausgestellt.
Entsorgungsfachbetrieb
Fachkunde und Schulungen
Weitere vorhandene Nachweise
Zusätzlich sind auf der bisherigen Website mehrere Schulungs- und Fachkundenachweise hinterlegt.
TRGS 519 Anlage 3
Zertifikat über die Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3.
Lehrgang: August 2019 Nachweis ansehen →
Fachkunde Mineralfaser
Teilnahme an einer Schulung zur Fachkunde Mineralfaser unter Bezug auf TRGS 500, TRGS 519 und TRGS 521.
Lehrgang: August 2019 Nachweis ansehen →
Gerätefachkunde
Schulungsnachweis zur Gerätefachkunde, unter anderem zu Schutz-, Schleusen-, Saug- und Atemschutztechnik.
Lehrgang: August 2019 Nachweis ansehen →
Probenahme nach LAGA PN 98
Teilnahme am BDE-Seminar zur Probenahme fester Abfälle auf Basis der LAGA-Richtlinie PN 98.
Lehrgang: Februar 2020 Nachweis ansehen →Transparenz
Nachweise aktuell halten
Zertifikate, Fachkunde- und Schulungsnachweise können zeitlichen Gültigkeitsvorgaben oder Fortbildungspflichten unterliegen.
Deshalb sollte diese Seite immer dann aktualisiert werden, wenn ein neues Zertifikat, eine Wiederholungsprüfung oder ein neuer Fachkundenachweis vorliegt.
Für verbindliche Angaben zu einer aktuell gültigen Zertifizierung ist stets das jeweils aktuelle Originaldokument maßgeblich.